Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1971 - I R 55/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,278
BFH, 30.06.1971 - I R 55/68 (https://dejure.org/1971,278)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1971 - I R 55/68 (https://dejure.org/1971,278)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1971 - I R 55/68 (https://dejure.org/1971,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit - Zusammenhang mit Betriebsgründung - Beschaffung von Betriebsanlagen - Dauerschuld - Laufzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 80
  • DB 1971, 2243
  • BStBl II 1971, 750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.12.1969 - VI R 289/67

    Behandlung eines Pfandleihnunternehmens als Kreditinstitut - Behandlung von durch

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 55/68
    Dagegen fallen Schulden, die mit dem gewöhnlichen Geschäftsgang des neugegründeten Betriebes -- d. h. im allgemeinen mit einzelnen laufenden, nach Art des Betriebes wiederkehrenden bestimmbaren Geschäfsvorfällen (Urteil des BFH VI R 289/67 vom 12. Dezember 1969, BFH 98, 436, BStBl II 1970, 436) -- in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht allein deshalb unter §§ 8 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG, weil sie anläßlich der Gründung des Betriebes eingegangen oder -- bei einer Sachgründung -- übernommen werden.
  • BFH, 16.11.1978 - IV R 192/75

    Ein Kredit für die Anschaffung eines LKW durch ein Güterfernverkehrsunternehmen

    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) bezog sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1971 I R 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750), in dem der BFH ausdrücklich bestätigt habe, daß die Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) selbständig nebeneinander stünden, soweit es sich um die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens handele und daß Zinsen, die wirtschaftlich mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebes zusammenhingen, dem Gewerbeertrag zuzurechnen seien.

    Das Finanzgericht (FG) führte in der Entscheidung vom 16. Juli 1975 VI 58/75 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1976 S. 23 - EFG 1976, 23 -) u. a. aus: Die Auslegung der BFH-Entscheidung I R 55/68, daß das Tatbestandsmerkmal der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals alternativ neben dem Tatbestandsmerkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs stehe und daß bei Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung des Betriebs zusammenhingen, die nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals ohne Bedeutung sei, werde dem Zweck der Vorschrift des § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) nicht gerecht.

    Auch der BFH habe deshalb vor dem Urteil I R 55/68 in ständiger Rechtsprechung entschieden, neben dem Anlaß für die Kreditaufnahme komme es entscheidend auf die Laufzeit des Kredites an (Urteile vom 13. April 1965 I 366/62 U, BFHE 82, 466, BStBl III 1965, 416; vom 2. Mai 1961 I 63/60 S, BFHE 73, 744, BStBl III 1961, 537).

    Die gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zugelassene Revision begründet das FA wie folgt: In dem Urteil I R 55/68 habe der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, daß eine Schuld, die mit der Beschaffung von Betriebsanlagen zusammenhänge, ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit als "Dauerschuld" anzusehen sei.

    Sie hat ein Privatgutachten über die Frage eingereicht: "Führt die Finanzierung von Ersatzinvestitionen in den gewerblichen Unternehmungen der Automatenaufsteller durch individuell zugeordnete Wechselkredite mit einer durchschnittlichen Laufzeit von weniger als zwölf Monaten zur Entstehung von Dauerschulden (§§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG)?" Das Gutachten setzt sich insbesondere mit dem BFH-Urteil I R 55/68 auseinander.

    Der Auffassung des FA, der BFH habe mit dem Urteil I R 55/68 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, daß jede Verbindlichkeit, die mit der Beschaffung von Betriebsanlagen zusammenhänge, ohne Rücksicht auf deren Laufzeit als "Dauerschuld" im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG anzusehen sei, ist nicht zuzustimmen.

    Dem Urteil des BFH I R 55/68 lag ein Fall zugrunde, in dem eine GmbH bei ihrer Errichtung ein Fabrikgrundstück für ihre Betriebszwecke erwarb und eine verzinsliche Hypothekenschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis übernahm.

    Voraussetzungen dafür, eine Verbindlichkeit wegen ihres Charakters ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit als "Dauerschuld" einzustufen, sind somit nach dem BFH-Urteil I R 55/68 erstens, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gründung des Betriebs besteht und zweitens, daß sich die betreffenden Schulden nicht auf Vorgänge des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, sondern in der Regel (nach der Formulierung des BFH-Urteils I R 55/68 "z. B."; s. Leitsatz und BFHE 103, 81) auf die Schaffung von Betriebsanlagen beziehen.

    Für das BFH-Urteil I R 55/68 war allerdings die Überlegung maßgebend, daß sich in § 8 Nr. 1 GewStG die beiden Tatbestandsmerkmale "wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gründung des Betriebs" einerseits und "nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals" andererseits als Alternativen gegenüberstünden mit der Folge, daß zwar das zweite Tatbestandsmerkmal bei der Auslegung des ersten heranzuziehen sei, im übrigen aber Verbindlichkeiten der ersten Alternative wegen ihres Charakters ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit Dauerschulden seien.

    Dies wird ausdrücklich in dem Urteil des I. Senats des BFH vom 28. Juli 1976 I R 91/74 (BFHE 119, 569 [572], BStBl II 1976, 789 [791]) ausgeführt; dabei wird bemerkt, daß für die zweite Gruppe ("Verbindlichkeiten, die der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen") die Länge der Laufzeit eine erhebliche Rolle spiele, während für die erste Gruppe - unter Hinweis auf das BFH-Urteil I R 55/68 - gesagt wird, daß "in der Regel das Zeitmoment nicht von so entscheidender Bedeutung" sei.

    Die mit dem BFH-Urteil I R 55/68 eingeleitete Auslegung des § 8 Nr. 1 GewStG führt jedenfalls nicht dahin, nunmehr jeden kurzfristigen Kredit, der sich auf ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens bezieht, einer Dauerschuld gleichzustellen.

  • BFH, 09.04.1981 - IV R 178/80

    Schulden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils stehen,

    Die Klägerin trägt vor, aus dem BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750) könne nicht entnommen werden, daß Schulden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils am Betrieb stehen, unabhängig davon Dauerschulden seien, ob sie der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienten oder nicht.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750 ist eine Verbindlichkeit, die wirtschaftlich mit der Gründung eines Betriebs zusammenhängt, in der Regel nur dann ohne Rücksicht auf die Laufzeit eine Dauerschuld, wenn sie sich z.B. auf die Beschaffung von Betriebsanlagen bezieht.

  • BFH, 15.11.1983 - VIII R 179/83

    Wechselschulden als Dauerschulden

    Der I. und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) unterscheiden in ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, zwischen den Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung oder der Erweiterung des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs zusammenhängen (erste Tatbestandsgruppe), und den Schulden, die der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen (zweite Tatbestandsgruppe); Verbindlichkeiten der ersten Tatbestandsgruppe sind regelmäßig ohne Rücksicht auf ihre Laufzeit Dauerschulden (Urteile vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750; vom 28. Juli 1976 I R 91/74, BFHE 119, 569, BStBl II 1976, 789; vom 16. November 1978 IV R 192/75, BFHE 126, 305, BStBl II 1979, 151; vom 8. Oktober 1981 IV R 172/80, BFHE 134, 352, BStBl II 1982, 73; siehe auch Abschn. 47 Abs. 4 der Gewerbesteuer-Richtlinien 1974 - GewStR 1974 -).

    Es behält Bedeutung für die laufenden Geschäftsvorfälle (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750; siehe auch Reichel, Der Betrieb - DB - 1978, 2.145).

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90

    Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu

    Das gilt sowohl für solche Kredite, die ansonsten der ersten Tatbestandsgruppe zuzuordnen wären (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750), als auch für solche, bei denen lediglich eine Einordnung in die zweite Tatbestandsgruppe in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 137/58 U, BFHE 69, 453, BStBl III 1959, 430).
  • BFH, 19.06.1980 - IV R 93/77

    Zwischenkredite sind Dauerschulden, wenn sie nicht im laufenden Geschäftsverkehr

    Auch bei wirtschaftlich mit der Erweiterung des Betriebes im Zusammenhang stehenden Schulden hänge die Hinzurechnung entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1971 I R 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750) davon ab, ob die Schulden der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dienten (Urteil des FG Berlin vom 16. Juli 1975 VI 58/75, Entscheidungen der Finanzgerichte 1976 S. 23 - EFG 1976, 23 -).

    Der Senat kann aber dahinstehen lassen, ob der Bauzwischenkredit schon aus diesem Grunde als Dauerschuld anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750, und vom 16. November 1978 IV R 192/75, BFHE 126, 305, BStBl II 1979, 151); denn der Bauzwischenkredit der GmbH kann jedenfalls nicht als kurzfristiger Zwischenkredit i. S. einer nicht dauernden Betriebsmittelverstärkung aufgefaßt werden.

  • BFH, 31.10.1990 - I R 77/86

    - Verbindlichkeit eines Energieversorgungsunternehmens aufgrund einer

    Keine Dauerschulden sind die Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs (s. z.B. Urteile des erkennenden Senats vom 11. August 1959 I 197/57 S, BFHE 69, 447, BStBl III 1959, 428; vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750; vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 84/89

    Anforderungen an die Hinzurechnung streitiger Zinsen zu dem Gewerbeertrag durch

    Das gilt sowohl für solche Kredite, die ansonsten der ersten Tatbestandsgruppe zuzuordnen wären (BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750), als auch für solche, bei denen lediglich eine Einordnung in die zweite Tatbestandsgruppe in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 137/58 U, BFHE 69, 453, BStBl III 1959, 430).
  • BFH, 06.10.1976 - I R 238/74

    Zurückverweisung an das FG, wenn im berichtigenden Bescheid keine Rechtsgrundlage

    Für § 8 Nr. 1 GewStG ist aber in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, daß zur Gründung des Betriebs jedenfalls auch die Schaffung der Betriebsanlagen gehört (Urteil vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750).
  • BFH, 28.07.1976 - I R 91/74

    Langfristige Schulden - Erwerb von Bimsaussbeuterechten - Dauerschuldcharakter -

    Für die erstgenannte Gruppe ist in der Regel das Zeitmoment nicht von so entscheidender Bedeutung (so der erkennende Senat in dem Urteil vom 30. Juni 1971 I R 55/68, BFHE 103, 180, BStBl II 1971, 750, für den Fall der Gründung des Betriebs, wenn Verbindlichkeiten zur Anschaffung oder Herstellung der erforderlichen Betriebsanlagen eingegangen werden).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 81/81

    Dauerschuldzinsen - Verletzung von Patentrechten - Zinsen aus Verbindlichkeiten

    Auf diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale bezieht sich das vom FG zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juni 1971 I R 55/68 (BFHE 103, 80, BStBl II 1971, 750).
  • BFH, 19.01.1984 - IV R 26/81

    Wechselschulden einer Partenreederei für Anzahlungen auf Schiffsbauvertrag als

  • FG Hamburg, 11.06.1996 - II 70/94

    Streit um die Bewertung verzinslicher Vorauszahlungen für

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 19/70

    Abzinsung - Betriebliche Verbindlichkeit - Jährliche Zinsanforderungen -

  • BFH, 08.10.1981 - IV R 172/80

    Verbindlichkeit - Erwerb eines Betriebs - Teilbetrieb - Dauerschuld -

  • FG Hamburg, 06.09.2005 - II 173/04

    Dauerschulden bei in US-Dollar geführten Festkrediten

  • BFH, 19.06.1990 - VIII R 59/88

    Verbindung von festgestellten Lieferantenverbindlichkeiten und Einheitswert im

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 201/12

    Beibehaltung des Charakters als Dauerschuld eines Anschaffungsdarlehens für ein

  • FG Düsseldorf, 26.08.2004 - 11 K 1971/01

    Auskiesungsvertrag; Rückstellung; Pachtvorauszahlungsrückstellung; Dauerschuld;

  • FG Hamburg, 31.10.1997 - II 89/95

    Streit um die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei der

  • FG München, 05.11.2003 - 1 K 3702/01

    Dauerschuldcharakter bei Umschuldung im Zusammenhang mit ursprünglich zum

  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 268/81

    Wechselschulden als Dauerschulden bei der Festsetzung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht